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Drohnenaufnahmen ermöglichen neue Perspektiven

Sie möchten schöne Aufnahmen von Ihrem Haus, Ihrem Unternehmen, dem Garten oder zum Beispiel dem Wochenendgrundstück?

Mit einer Drohne lassen sich hierzu schöne Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven erstellen. Mit einer Drohne können wir Bilder aus der Personenhöhe aber auch aus einer Höhe von bis zu 100 Metern erstellen. Somit Deckt ein Gerät alle möglichen Betrachtungswinkel ab, welche man aus der Personenfotografie nicht erzielen kann.
Ebenso können unterschiedliche Bilder von sehr großen Gebäuden oder von Gebäuden erstellt werden welche sich in einer Hanglage befinden, da wir unabhängig von der Beschaffenheit des Bodens (Hanglage, Teich, Seen usw.) operieren können.

Folgende Leistungen beinhaltet das Paket:

- Die Anzahl der Bilder ist immer Abhängig von der betreffenden Umgebung! Ein Überflug des Nachbargrundstückes ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.
- Bildbearbeitung von 4 Bildern
- Flugzeit ca. 20 Minuten
- technische Ausrüstung
- Haftpflichtversicherung für Multikopter
- Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Bezirksregierung für bestimmte Flugbeschränkungen nach §21b LuftVO
- Anmeldung der Flüge bei den lokalen Behörden (wir informieren grundsätzlich immer das betreffende Ordnungsamt und die Polizeibehörde)
- Überprüfung der luftrechtlichen Besonderheiten jedes Auftrages inkl. Einholung der notwendigen Genehmigungen
- Fahrtkosten im Umkreis von 20 Kilometer um 76703 Kraichtal Unteröwisheim sind bereits enthalten.

 

Preis: 159,90€

 

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

 

Wichtige Hinweise:

Alle Flüge können sowohl im Indoor- als auch Outdoor-Bereich durchgeführt werden.
alle Preise sind zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von. 0,35ct/km, die ersten 20km sind kostenlos
Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Ein Betrieb bei Regen, Schnee, Starkwind oder Böen sowie Temperaturen unter 5°C ist nicht gestattet.
Die laut Regierungspräsidium erlaubte maximale Flughöhe beträgt 100m über Grund
Flüge näher 100m um Autobahnen, Bundesstraßen, Wasserstraßen, Industrieanlagen, Justizgebäuden sowie bestimmten öffentlichen Gebäuden sind nur eingeschränkt möglich.
Für eine Luftaufnahme ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich; mit Abgabe eines Auftrages bestätigen Sie das Einverständnis des Grundstückseigentümers für die gewünschte Dienstleistung. Sollten Aufnahmen benötigt werden, bei welchen es zwingend erforderlich ist über dem Grundstück des Nachbarn zu verbleiben, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn nötig.

   

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