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Dach- und Regenrinnen "Inspektion"

Dachrinnen leiten das Regenwasser ordnungsgemäß von Ihrem Dach ab. Eine verschmutzte/verstopfte oder beschädigte Regenrinne beeinträchtigt die Dachentwässerung, welches unter
anderem zu Schäden am Dach und an der Bausubstanz führen kann. Doch nicht immer kommt man ohne erheblichen Aufwand oder gefährliche "Leiteraktionen" an die Regenrinne heran um einen Überblick zu erreichen.
Im Zuge der Regenrinnenbetrachtung kann man sich nun auch gleich einen ersten Überblick über die Dachpfannen verschaffen. Befindet sich viel Moos auf dem Dach, weisen die Ziegel für die Drone sichtbare Schäden oder Verschiebungen auf.
Mit dem Dach- und Regenrinnen "Inspektionspaket" möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich schnell, unkompliziert und preiswert einen Überblick über den Zustand zu verschaffen.

Folgende Leistungen beinhaltet das Paket:

- Aufnahmen aller Dachrinnen
- Aufnahmen aller Dachflächen aus min. 2 unterschiedlichen Betrachtungswinkel
- technische Ausrüstung
- Haftpflichtversicherung für Multikopter
- Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Bezirksregierung für bestimmte Flugbeschränkungen nach §21b LuftVO
- Anmeldung der Flüge bei den lokalen Behörden (wir informieren grundsätzlich immer das betreffende Ordnungsamt und die Polizeibehörde)
- Überprüfung der luftrechtlichen Besonderheiten jedes Auftrages inkl. Einholung der notwendigen Genehmigungen
- Fahrtkosten im Umkreis von 20 Kilometer um 76703 Kraichtal Unteröwisheim sind bereits enthalten.

 

Preis: 98,00€ 

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

 

Wichtige Hinweise:

Alle Flüge können sowohl im Indoor- als auch Outdoor-Bereich durchgeführt werden.
alle Preise sind zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von. 0,35ct/km, die ersten 20km sind kostenlos
Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Ein Betrieb bei Regen, Schnee, Starkwind oder Böen sowie Temperaturen unter 5°C ist nicht gestattet.
Die laut Regierungspräsidium erlaubte maximale Flughöhe beträgt 100m über Grund
Flüge näher 100m um Autobahnen, Bundesstraßen, Wasserstraßen, Industrieanlagen, Justizgebäuden sowie bestimmten öffentlichen Gebäuden sind nur eingeschränkt möglich.
Für eine Luftaufnahme ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich; mit Abgabe eines Auftrages bestätigen Sie das Einverständnis des Grundstückseigentümers für die gewünschte Dienstleistung. Sollten Aufnahmen benötigt werden, bei welchen es zwingend erforderlich ist über dem Grundstück des Nachbarn zu verbleiben, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn nötig.

 

   

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