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Baufortschritt-Dokumentation mit Drohne

 

Drohnen spielen auf Baustellen in Deutschland eine immer größere und wichtigere Rolle. Auf kleinen und großen Baustellen ändern sich täglich oder wöchentlich viele Dinge.

Durch eine Baufortschrittsdokumentation per Drohne, kann man die Veränderungen auf der Baustelle langfristig und nachverfolgbar festhalten.Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Baustelle um ein Einfamilienhaus oder eine Großbaustelle handelt. Die Erstellung solcher Aufnahmen ist für Bauherren und Bauunternehmen schon fast unerlässlich, um den Fortschritt und das Voranschreiten der Gewerke in Ihrem Bauprojekt zu dokumentieren.

Unsere Tätigkeit

Nach einer genauen Absprache mit Ihnen erstellen wir mit Ihnen die Zeiträume und legen die Anzahl fest, in den wir die entsprechenden Aufnahmen von Ihrem Objekt erstellen sollen. Um bei mehreren Flügen immer die gleichen Perspektiven verwenden zu können, legen wir mit Wegpunkten eine Flugroute fest. Die entsprechenden Aufnahmen werden Ihnen tagesaktuell über einen Onlinezugriff als Download zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen können als Bilder und/oder als Video erstellt werden.

Einsatzgebiete für die Baudokumentation sind unter anderem:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Innenausbau
  • Renovierungen von Altbauten
  • Dacharbeiten
  • Brücken- und Straßenbau
  • uvw.

 

 

Gerne berate ich Sie zu den betreffenden Möglichkeiten aber auch Grenzen die es mit einer Drohne gibt in einem Gespräch. Nehmen Sie hierzu bitte über unser Kontaktformular, Mailadresse oder Telefon Kontakt mit uns auf.

 

Hinweise:

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Alle Flüge können sowohl im Indoor- als auch Outdoor-Bereich durchgeführt werden.
alle Preise sind zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von. 0,35ct/km, die ersten 20km sind kostenlos
Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Ein Betrieb bei Regen, Schnee, Starkwind oder Böen sowie Temperaturen unter 5°C ist nicht gestattet.
Die laut Regierungspräsidium erlaubte maximale Flughöhe beträgt 100m über Grund
Flüge näher 100m um Autobahnen, Bundesstraßen, Wasserstraßen, Industrieanlagen, Justizgebäuden sowie bestimmten öffentlichen Gebäuden sind nur eingeschränkt möglich.
Für eine Luftaufnahme ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich; mit Abgabe eines Auftrages bestätigen Sie das Einverständnis des Grundstückseigentümers für die gewünschte Dienstleistung. Sollten Aufnahmen benötigt werden, bei welchen es zwingend erforderlich ist über dem Grundstück des Nachbarn zu verbleiben, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn nötig.

   

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