Wir haben unsere Leistungen zur besseren Übersicht in verschiedene Pakete aufgeteilt.
Dach- und Regenrinnen "Inspektion":
Mit diesem Paket bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Blick auf Ihr Dach und Ihre Regenrinne zu werfen.
So können Sie schnell erkennen ob Ihre Regenrinne oder Dach verschmutzt ist und ob eventuell eine Beschädigung vorliegt.
Immobilienaufnahmen:
Sie möchten schöne Aufnahmen von Ihrem Haus, Ihrer Firma oder Ihrem Grundstück allgemein, dann ist dies das richtige Paket für Sie.
Individuelles Angebot:
Für Aufnahmen von mehreren oder größeren Objekten.
Bildbearbeitung:
Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.“ Das Urteil des Betrachters fällt dabei umso positiver aus, je besser sich das Bild präsentiert.
In allen Paketen sind folgende Grundleistungen enthalten:
- technische Ausrüstung
- Haftpflichtversicherung für Multikopter
- Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Bezirksregierung für bestimmte Flugbeschränkungen nach §21b LuftVO
- Anmeldung der Flüge bei den lokalen Behörden (wir informieren grundsätzlich immer das betreffende Ordnungsamt und die Polizeibehörde)
- Überprüfung der luftrechtlichen Besonderheiten jedes Auftrages inkl. Einholung der notwendigen Genehmigungen
- Fahrtkosten im Umkreis von 20 Kilometer um 76703 Kraichtal Unteröwisheim sind bereits enthalten..
- Gerne passen wir unsere Leistungen an ihre individuellen Wünsche an. Nehmen Sie hierzu über unser Kontaktformular, Mailadresse oder Telefon Kontakt mit uns auf. Bei regelmäßigen Aufträgen durch z.B. Immobilienmakler sind selbstverständlich besondere Konditionen möglich. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!
Wichtige Hinweise:
gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer berechnet
Alle Flüge können sowohl im Indoor- als auch Outdoor-Bereich durchgeführt werden.
alle Preise sind zuzüglich Fahrtkosten in Höhe von. 0,35ct/km, die ersten 20km sind kostenlos
Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Ein Betrieb bei Regen, Schnee, Starkwind oder Böen sowie Temperaturen unter 5°C ist nicht gestattet.
die laut Regierungspräsidium erlaubte maximale Flughöhe beträgt 100m über Grund
Flüge näher 100m um Autobahnen, Bundesstraßen, Wasserstraßen, Industrieanlagen, Justizgebäuden sowie bestimmten öffentlichen Gebäuden sind nur eingeschränkt möglich.
Für eine Luftaufnahme ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich; mit Abgabe eines Auftrages bestätigen Sie das Einverständnis des Grundstückseigentümers für die gewünschte Dienstleistung. Sollten Aufnahmen benötigt werden, bei welchen es zwingend erforderlich ist über dem Grundstück des Nachbarn zu verbleiben, ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn nötig.